IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):

Mona Gaida & Reiner Hübsch – Mona und Reiner Fotografie GbR

St.-Anna-Straße 17, 86977 Burggen

Deutschland

Kontakt:
0152  2194  8018
info@monaundreiner.de
www.monaundreiner.com

Verantwortlicher für den Inhalt ist gemäß § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV):
Reiner Hübsch
Lincolnstrasse 8b
86156 Augsburg
Deutschland

UMSATZSTEUER-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE317403526

Details zur Buchung von Fotoaufträgen

Durch eine Buchung (schriftliche Bestätigung von Fotoaufträgen) akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen und Kosten des jeweiligen zugesendeten Angebots.

1.Bildrecht

Die Bildrechte bleiben zur Gänze bei Mona & Reiner Fotografie. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder das nichtkommerzielle Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Werden dies Bilder vom Auftraggeber im Internet (Soziale Medien) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten z.B. „Fotos by „Mona und Reiner Fotografie“ oder Fotos Copyright www.monaundreiner.de. Jegliche Manipulation der Fotos, der Verkauf oder die Teilnahme an Fotowettbewerben mit den Bildern ist nicht gestattet bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.

2. Bildbearbeitung

Wir arbeiten im RAW Format, um an eurem wichtigsten Tag die beste Qualität als Grundlage für die Fotos zu bekommen. Daher ist eine Nachbearbeitung der Bilder unumgänglich und unterstreicht unseren individuellen Still noch mehr. Die Art der Bearbeitung unterliegt hier der künstlerischen Freiheit des Fotografen.

Unbearbeitet Bilder werden nicht an den Kunden herausgegeben, egal ob im Raw-Format oder als JPG-Dateien.

Mona&Reiner stellen die bearbeiteten Bilder im Jpg-Format, in voller Auflösung, in einer Online Galerie digital zur Verfügung. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich aber ca. vier bis fünf Wochen nach der Auftragsdurchführung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografie, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen von Mona und Reiner Fotografie GbR  ­­­

  1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn die Fotografen Mona Gaida oder Reiner Hübsch, im Folgenden: Auftragnehmer, haben deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

  1. Vertragsschluss

2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von 14 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von 14 Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.

2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.

  1. Pflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass den Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografen sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

3.4. Sofern die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth) vereinbart wurde verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer diese nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Auftraggeber.

3.5. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von den Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

  1. Pflichten des Auftragnehmers

4.1. Die Auftragnehmer schulden die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt.

4.2. Die Auftragnehmer fotografieren im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung / Veranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.

4.3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten Dateien im RAW Format oder anderen Formaten z.B. (jpeg). Die Art der Bearbeitung unterliegt hier der künstlerischen Freiheit der Fotografen.

4.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen 8-12 Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

 

  1. Vergütung und Auslagen

5.1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

5.2. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.

5.3. Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 20% oder des Basishonorars oder 600 € berechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers:
Reiner Hübsch

Commerzbank IBAN: DE35 7004 0048 0850 8129 00 BIC: COBADEFFXXX

Der Auftragnehmer behält sich vor die Vorauszahlung einzubehalten wird die Buchung drei Monate oder kürzer vor dem Tag der Auftragsvereinbarung widerrufen / storniert.

5.4. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.

5.5. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

5.6. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Bäumlstrasse 1a, 80638 München aus. Die Anfahrt im Umkreis von 50 km von der zuvor genannten Adresse wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, nicht berechnet. Die jeweiligen Reisekosten werden besprochen und in der Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt (je gefahrenem km 0,40 €). Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.

5.7. Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen sind in der Regel 2 Übernachtungen erforderlich und empfohlen.

5.8. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.

  1. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung

6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

6.2. Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird entsteht dem Auftragnehmer demnach ein Vermögensschaden Dieser Vermögensschaden wird mit 75 %, ab einem Monat vor der Hochzeit (50% ab drei Monaten, davor die Anzahlung), des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt. Die Anzahlung (20%) wird einbehalten und mit dem restlichen Stornobetrag verrechnet.

6.3. Kann der Auftragnehmer, wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet.

6.4. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

  1. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftraggebers.

7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

7.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.

7.4. Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Homepage, Social Media, Ausstellungen, Messen, Blog, Fachmagazine für Fotografen oder Hochzeiten etc.). Natürlich respektiert der Auftragnehmer die Privatsphäre aufs äußerste und bittet um einen Hinweis, sollte dies nicht gewünscht sein. Selbstverständlich berücksichtigt der Auftragnehmer diesen Wunsch, bittet aber gleichzeitig zu bedenken, dass sein Portfolio für das Unternehmen essentiell ist. Daher hebt der Auftragnehmer die Basiskosten (Kosten ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in diesem Fall um 15%.

7.5. Der Auftraggeber informiert seine Gäste über die Anfertigung, Speicherung und Verwendung der Fotos. Daher geht der Auftragnehmer bis auf weiteres davon aus, dass Fotos der Gäste im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden dürfen. Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass das keine Einwilligung darstellt, allerdings würde eine Einwilligungserklärung von jedem Gast einzuholen einen unverhältnismäßigen Aufwand und einen störenden Eingriff in den Ablauf darstellen. Des Weiteren stellt sich der Auftragnehmer Vorort und jederzeit bereit Auskunft über personenbezogene Daten zu geben und unverzüglich zu löschen sollte dies der Wunsch des Betroffenen sein.

7.6. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den mit Auftragnehmer verwenden.

  1. Haftung

8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer er 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

 

  1. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

9.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.

  1. Textform

10.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

  1. Anzuwendendes Recht

11.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

11.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist München Der Gerichtsstand ist München, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

11.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.